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Validierung von Bildungsleistungen für Informatikerinnen und Informatiker


Worum geht es?

Das Berufsbildungsgesetz, das anfangs 2004 in Kraft gesetzt worden ist, sieht in Art. 33 vor, dass berufliche Qualifikationen nicht nur durch Prüfungen sondern auch durch andere Qualifikationsverfahren nachgewiesen werden können. Insbesondere lassen sich auf dieser Rechtsgrundlage Bildungsleistungen, die auf anderen als den üblichen Bildungswegen erworben worden sind, anerkennen (=validieren). Konkret geht es in erster Linie um die Validierung von Bildungsleistungen auf der Stufe der beruflichen Grundbildung (Berufslehre!) mit dem Ziel, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ auf diesem Weg zu erwerben.

Die Regeln dafür sind vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie in den letzten Jahren entwickelt und dokumentiert worden:

Wie weit sind wir in der Informatik?

In der Informatik wurde diese Entwicklung von Anfang an begrüsst, weil gerade in unserem Berufsfeld sehr viele Quereinsteiger unterwegs sind, die sich ihre Qualifikationen häufig auf nicht formellen Wegen erwerben.

Mit Brief vom 18. September 2008 hat die Direktion des BBT auf Empfehlung der zuständigen Kommission das Qualifikationsprofil und die Bestehensregeln anerkannt, die bei der Validierung von Bildungsleistungen für Informatikerinnen und Informatiker zum Einsatz kommen. Qualifikationsprofil und Bestehensregeln bauen auf dem Berufsbild Informatikerin/Informatiker auf:


 

Wo kann ich mich melden?

Spricht Sie diese Möglichkeit an? - Verfügen Sie bereits über 5 oder mehr Praxisjahre in der Informatik und zeigt Ihnen der Blick auf Berufsbild, Qualifikationsprofil und Bestehensregeln, dass dieser Weg für Sie der richtige sein könnte?  Was ist in diesem Fall dernächste Schritt, den Sieunternehmen sollten? - Wenden Sie sich an Herrn Alfred Breu, Präsident der  ZLI - Zürcher Lehrmeistervereinigung Informatik, und nehmen Sie an der nächsten Informationsverantaltung zu diesem Thema teil. Entscheiden Sie dann über Ihr weiteres Vorgehen.

Ausblick

Noch ist dieses Verfahren zur Anerkennung von Bildungsleistungen (mit Ausnahme der Kantone Genf und Wallis) im Pilotstadium. Aber in der Deutschschweiz bietet der Kanton Zürich seit Herbst 2008 bereits die Möglichkeit an, über die Validierung von Bildungsleistungen den Abschluss Informatikerin/Informatiker EFZ zu erreichen. Dieser Zugang steht im zahlenmässig begrenzten Mass auch Kandidaten ausserhalb des Kantons Zürich zur Verfügung.

Mit den praktischen Erfahrungen, die in den folgenden Jahren gewonnenwerden, wird sich dieses „andere Qualifikationsverfahren“ etablieren. Ein Gewinn für alle, die qualifiziert im Beruf als Informatikerin/Informatiker unterwegs sind und sich diese Qualifikationen in einem eidg. Abschluss attestierten lassen wollen.

Wie ist die Situation in der höheren Berufsbildung auf der Stufe eidg. Fachausweis, eidg. Diplom? - Hier gilt seit jeher, dass der Bildungsweg und die formal geregelte Bildung, die jemand durchlaufen haben muss, nur begrenzt in Betracht gezogen werden. Entscheidend ist die berufliche Erfahrung - sie gehört zu den Zulassungsbedingungen, die in den Prüfungsordnungen enthalten sind - und der Nachweis der beruflichen Handlungskompetenzen in Modulabschluss- und Abschlussprüfungen.  Eine Validierung einzelner beruflichen Handlungskompetenzen auf Modulabschlussstufe ist grundsätzlich möglich. Die Abschlussprüfung ist in aller Regel aber zu leisten und zu bestehen, eben gerade weil sich diese Prüfungen als rein prüfungsbasiertes System des Qualifikationsnachweises etabliert haben. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei Bedarf bei René Keller von I-CH.

Ugo Merkli, 12. Februar 2009